Anhand von konkreten Beratungsanfragen aus der Praxis werden die Schlüsselthemen Informationsaustausch, Einkaufsgemeinschaften, Verband/Kooperation, Handelsvertreterverhältnis, harte vertikale Abreden und Meldepflichten im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle aus der Sicht des Sekretariats der Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) dargestellt und von Kartellrechtsanwälten kritisch erläutert.
Mario Strebel ist Autor des Kapitels über harte vertikale Abreden im Sinne von Art. 5 Abs. 4 des Schweizer Kartellgesetzes (KG) in dem von Michael Tschudin herausgegebenen Werk Schweizerisches Kartellrecht in der Praxis – erläuterte Beratungen des WEKO-Sekretariats.