Wettbewerbsrecht & Kartellrecht
Wir beraten und vertreten Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Schweizer und europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts – von Kartellverfahren über Fusionskontrolle bis hin zu Missbrauchsverfahren.
Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht
CORE Attorneys berät Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Schweizer und europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts. Unser Team verfügt über umfassende Erfahrung in:
Kartellrecht und Kartellverfahren
- Beratung bei Kartellvereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen
- Vertretung in Verfahren vor der Wettbewerbskommission (WEKO)
- Leniency-Anträge und Kronzeugenanträge
- Kartellschadensersatz
Fusionskontrolle
- Anmeldung von Zusammenschlüssen bei der WEKO und der EU-Kommission
- Fusionskontroll-Compliance und Frühwarnsysteme
- Transaktionsstrukturierung unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten
Missbrauchsverfahren und Marktmacht
- Beratung bei Marktmacht und marktbeherrschender Stellung
- Vertretung in Missbrauchsverfahren
- Relative Marktmacht nach Art. 7 KG
Häufige Fragen (FAQ)
Wann muss ein Zusammenschluss bei der WEKO angemeldet werden?
Ein Zusammenschluss muss bei der WEKO angemeldet werden, wenn die beteiligten Unternehmen zusammen einen Jahresumsatz von mindestens 2 Milliarden CHF oder in der Schweiz mindestens 100 Millionen CHF erzielen und mindestens zwei der beteiligten Unternehmen in der Schweiz je einen Umsatz von mindestens 100 Millionen CHF erzielen.
Was ist eine Wettbewerbsabrede?
Als Wettbewerbsabreden gelten rechtlich oder faktisch erzwingbare Vereinbarungen sowie aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen gleicher oder verschiedener Marktstufen, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken.