Vertriebsrecht & Handelsrecht

Für unsere Klienten prüfen, verhandeln und entwerfen wir unterschiedlichste Formen von Verträgen und vertreten sie in handelsrechtlichen Streitigkeiten.

Vertriebsrecht & Handelsrecht bei CORE Attorneys

Für unsere Klienten prüfen, verhandeln und entwerfen wir unterschiedlichste Formen von Verträgen. Wir vertreten Klienten in handelsrechtlichen Streitigkeiten (aussergerichtlich und gerichtlich), unter anderem in Zusammenhang mit:

  • Agentur-, Exklusiv- und Selektivvertriebsverträgen sowie Franchise-Vereinbarungen
  • Kauf- und Verkaufsverträgen
  • Lizenzverträgen
  • Kooperationsvereinbarungen einschliesslich F&E-Vereinbarungen und Joint Ventures
  • Produktsicherheit und -regulierung

Vertriebsverträge und -systeme

  • Alleinvertriebsverträge und selektiver Vertrieb
  • Franchise-Vereinbarungen
  • Agenturverträge
  • Online-Vertrieb und E-Commerce

Wettbewerbsrechtliche Compliance im Vertrieb

  • Preisbindung der zweiten Hand (RPM)
  • Gebietsschutz und Parallelimporte
  • Meistbegünstigungsklauseln (MFN)
  • Wettbewerbsverbote und Ausschliesslichkeitsbindungen

Häufige Fragen (FAQ)

Ist ein Selektivvertriebssystem wettbewerbsrechtlich zulässig?

Selektive Vertriebssysteme sind grundsätzlich zulässig, sofern die Auswahl der Händler nach qualitativen Kriterien erfolgt und die Beschränkungen nicht über das Notwendige hinausgehen. Bei marktstarken Lieferanten sind jedoch erhöhte Anforderungen zu beachten. Wir beraten Sie bei der wettbewerbsrechtlich konformen Ausgestaltung Ihres Vertriebssystems.

Was ist beim Online-Vertrieb wettbewerbsrechtlich zu beachten?

Online-Vertriebsbeschränkungen – etwa Plattformverbote oder Preisparitätsklauseln – sind ein aktives Feld der Wettbewerbsbehörden. CORE Attorneys berät Sie sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch in Verfahren vor der WEKO.